Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden.
Sie haben Gültigkeit auch für alle Nachbestellungen.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Unser Stillschweigen gegenüber den Bedingungen des Käufers gilt in keinem Falle als Anerkennung. Die Anerkennung abweichender Bedingungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
Die Vertragsbeziehungen werden ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt.
I. Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, die schriftlichen Angebote wurden von uns ausdrücklich als verbindlich erklärt.
Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
An unseren Ausarbeitungen, Angeboten und sonstigen übergebenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
II. Lieferung, Gefahrenübergang
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt als Lieferort der Sitz unserer Gesellschaft. Die Anlage gilt als auftragsgemäß geliefert, auch wenn sie zum Termin vom Besteller noch nicht abgenommen wurde.
Eine Gewähr für die Einhaltung der Lieferfrist übernehmen wir nicht. Werden wir an der rechtzeitigen Erfüllung durch Störungen bei unseren Zulieferern gehindert, z. B. durch Streik, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ein Rücktritt des Käufers ist nur möglich, wenn uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Anlage den Lieferort verlässt. Alle Sendungen, auch Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Bestellers.
Bei einem Weitervertrieb unserer Produkte an andere Länder ist eine vorherige schriftliche Zustimmung seitens AT+C GmbH erforderlich.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird von uns getragen. Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers.
Vereinbarte Skontoabzüge entfallen, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offene Verbindlichkeiten fällig.
Bei Zielüberschreitungen werden ab Fälligkeit, Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.
Der Käufer kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit des Bestellers fragwürdig erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher und künftig entstehender Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
Zu einer Weiterveräußerung ist der Käufer nur bei Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Sicherheitsübereignungen oder Verpfändung, sind ausgeschlossen.
Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware zu einem Gesamtpreis, entstehen Miteigentum bzw. Abtretung nur in dem Verhältnis, das der Wert der Vorbehaltsware zur übrigen Ware besitzt.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene Forderung einzuziehen. Gerät der Käufer mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, hat er auf unser Verlangen hin seine Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers berechtigt, die Herausgabe der Ware vom Käufer zu verlangen. Die Herausgabe der Ware bzw. ihre Pfändung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage.
V. Gewährleistung
Wir übernehmen für einen Zeitraum von 90 Tagen, gerechnet vom Datum der Anlieferung, die Gewähr für eine einwandfreie Ausführung, Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältige Verarbeitung der Waren.
Sollten irgendwelche Mängel, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bei den Waren auftreten, werden wir diese nach unserer Wahl entweder kostenlos beheben oder die mangelhaften Teile durch mangelfreie ersetzen, vorausgesetzt, dass die beanstandete Ware vom Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist frachtfrei an uns zurückgesandt wurde.
Bei angefallenen Reparaturen während der Gewährleistungsfrist, die auf Wunsch des Kunden vor Ort vorgenommen werden, wird AT+C GmbH die anfallenden Fahrt- und Reisekosten in Rechnung stellen.
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. Weitergehende Rechte des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, bestehen nicht.
Sämtliche Ansprüche des Kunden nach diesem Abschnitt entfallen, wenn der Kunde die angelieferten Waren nicht unverzüglich gründlich untersucht und festgestellte offene Mängel schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung gerügt hat. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche gegenüber uns ausgeschlossen, wenn die Waren vom Kunden oder von Dritten verändert oder repariert worden sind.
Durch einen Gewährleistungsfall wird die oben unter 1. festgesetzte Gewährleistungsfrist nicht berührt. Durch die Nachbesserung oder den Austausch einer Ware läuft eine neue Gewährleistungsfrist nur für das ausgebesserte oder ausgetauschte Teil. Für nachgebesserte oder ausgetauschte Waren gelten die Gewährleistungsregelungen dieses Abschnitts entsprechend.
VI. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VII. Änderungen
Abbildungen, Maße und Farben, Gewichtsangaben und technische Daten gelten nur als annähernd. Muster sind unverbindliche Typenmuster, es sei denn, dass wir bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesagt haben. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Weiterhin behalten wir uns vor, anstelle des uns in Auftrag gegebenen Produktes eine vergleichbare Ware zu liefern, die der Spezifikation des bestellten Produktes nahe kommt. Der Preis kann sich in solch einem Fall nach unten oder oben verschieben.
VIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberursel.
IX. Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die den Interessen beider Vertragsparteien entspricht.